Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung unseres Online-Auftritts sowie die Beauftragung von Reinigungsleistungen durch ReinPlus Service, Lindenweg 18, 8050 Zürich, Schweiz.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Anfragen, Offerten und Reinigungsleistungen von ReinPlus Service im Raum Zürich und Umgebung. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von ReinPlus Service ausdrücklich bestätigt wurden.

2. Leistungen

ReinPlus Service bietet unter anderem Wohnungsreinigung, Büroreinigung, Umzugsreinigung, Endreinigung, Fensterreinigung und Grundreinigung an. Art, Umfang und Ausführung der Leistung richten sich nach der individuellen Offerte und den Angaben der Kundin oder des Kunden.

Eine Anfrage über unser Online-Formular stellt noch keinen verbindlichen Auftrag dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Offerte angenommen und der Auftrag durch ReinPlus Service bestätigt wurde.

3. Offerten und Preise

Offerten werden auf Grundlage der verfügbaren Angaben erstellt. Für eine genaue Kalkulation kann eine Besichtigung oder die Übermittlung zusätzlicher Informationen erforderlich sein. Eine Offerte ist, sofern darin nicht anders angegeben, während der darin genannten Gültigkeitsdauer verbindlich.

Zusätzliche Arbeiten, ein deutlich grösserer Verschmutzungsgrad oder nicht gemeldete besondere Umstände können zu einer Anpassung des Preises führen. Solche Änderungen werden nach Möglichkeit vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten mitgeteilt.

4. Terminvereinbarung und Zugang

Reinigungstermine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Die Kundin oder der Kunde sorgt dafür, dass die zu reinigenden Räume zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und die Arbeiten ohne vermeidbare Behinderungen durchgeführt werden können.

Kann ein Termin wegen fehlendem Zugang, nicht mitgeteilten Hindernissen oder anderer von der Kundin oder vom Kunden zu vertretender Gründe nicht durchgeführt werden, kann ReinPlus Service den entstandenen Aufwand angemessen in Rechnung stellen.

5. Verschiebung und Annullierung

Eine Verschiebung oder Annullierung ist ReinPlus Service möglichst frühzeitig mitzuteilen. Bei kurzfristigen Änderungen kann eine Entschädigung für bereits reservierte Kapazitäten, Anfahrt oder entstandenen Aufwand geschuldet sein.

Bei wiederkehrenden Reinigungen können für die Beendigung oder Änderung der vereinbarten Einsätze besondere Fristen gelten, sofern diese in der Offerte oder Auftragsbestätigung festgehalten sind.

6. Mitwirkungspflichten

Die Kundin oder der Kunde informiert ReinPlus Service vor Beginn der Arbeiten über besondere Eigenschaften, empfindliche Oberflächen, bekannte Schäden, Sicherheitsrisiken sowie über Gegenstände, die nicht bearbeitet werden sollen.

7. Abnahme und Beanstandungen

Die Kundin oder der Kunde prüft die Leistung nach Abschluss der Reinigung. Beanstandungen sind ReinPlus Service möglichst sofort, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach der Leistungserbringung, konkret und nachvollziehbar mitzuteilen.

Bei berechtigten Beanstandungen erhält ReinPlus Service zunächst die Möglichkeit, die betroffene Leistung innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die beanstandete Stelle nach der Reinigung verändert, anderweitig behandelt oder durch Dritte bearbeitet wurde.

8. Haftung

ReinPlus Service haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet ReinPlus Service nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Keine Haftung besteht für Schäden, die auf ungeeigneten oder mangelhaften Materialien, bereits vorhandenen Vorschäden, nicht gemeldeten besonderen Eigenschaften oder einer unsachgemässen Behandlung durch die Kundin, den Kunden oder Dritte beruhen.

9. Rechnungsstellung und Zahlung

Die Zahlung ist gemäss der Offerte oder Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist geschuldet. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Kosten für Zahlungserinnerungen und Inkassomassnahmen anfallen.

Bei umfangreichen Aufträgen oder besonderen Leistungen kann ReinPlus Service eine Vorauszahlung oder Teilzahlungen verlangen, sofern dies vor Auftragserteilung vereinbart wird.

10. Nutzung unseres Online-Auftritts

Die Inhalte unseres Online-Auftritts dienen der allgemeinen Information über ReinPlus Service und unsere Dienstleistungen. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die jederzeitige Vollständigkeit, Richtigkeit oder Verfügbarkeit der Inhalte.

Die Nutzung unseres Online-Auftritts darf nicht missbräuchlich erfolgen. Insbesondere dürfen keine schädlichen Inhalte übermittelt, Sicherheitsvorkehrungen umgangen oder fremde Rechte verletzt werden.

11. Datenschutz

Personendaten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Einzelheiten zur Erhebung, Nutzung und Aufbewahrung von Personendaten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

12. Änderungen dieser Bedingungen

ReinPlus Service kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen, wenn dies aufgrund gesetzlicher, organisatorischer oder betrieblicher Änderungen erforderlich ist. Für bereits bestätigte Aufträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Zürich, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

14. Kontakt und physische Zustelladresse

ReinPlus Service

Lindenweg 18

8050 Zürich

Schweiz